Nutzungsordnung digitaler Endgeräte in der Schule

 

Präambel

Die Schule fördert eine verantwortungsvolle, reflektierte und kompetente Nutzung digitaler Medien. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler auf einen souveränen Umgang mit digitalen Technologien vorzubereiten – als Teil einer zeitgemäßen Bildung, die Medienkompetenz, Datenschutz, kritische Informationsbewertung und respektvolle digitale Kommunikation einschließt.

 

Geltungsbereich

Diese Nutzungsordnung gilt für alle Personen, die digitale Geräte und die schulische digitale Infrastruktur der Regionalen Schule „Richard Wossidlo“ nutzen. Dazu gehören schulische Endgeräte, schulisch genutzte private Endgeräte, Lernmanagementsysteme sowie das schulische WLAN. Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, sich an diese Ordnung zu halten. Verstöße können pädagogische, disziplinarische oder rechtliche Konsequenzen haben.

 

Nutzung privater Endgeräte

Private digitale Endgeräte wie Smartphones, Kopfhörer, Smartwatches usw. sind während des Schultages im aus- bzw. stummgeschalteten Zustand im Schulranzen oder der Tasche aufzubewahren. Die Nutzung dieser Geräte im Unterricht, auf dem Schulgelände oder während der Pausen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft oder der Schulleitung erlaubt. Ausnahmen sind Notfälle oder medizinisch notwendige Anwendungen. In Prüfungen sind private digitale Endgeräte auszuschalten und außerhalb der Reichweite / des direkten Zugriffs aufzubewahren. Zuwiderhandlungen können als Täuschungsversuch gewertet werden.

 

Maßnahmen bei Missbrauch

Bei Regelverstößen kann das Gerät durch schulisches Personal eingezogen und bis zum Ende des Schultages im Sekretariat verwahrt werden. Sollte der Anordnung durch einen Schüler oder eine Schülerin nicht Folge geleistet werden, endet der Schultag für den Betreffenden mit der Weigerung, das Gerät in Verwahrung zu geben. Die restlichen Stunden gelten als unentschuldigt fehlend. Bei zweimaligem Verstoß muss das Gerät durch die Erziehungsberechtigten abgeholt werden oder wird nach Ableistung einer Unterrichtsstunde gemeinnütziger Arbeit wieder ausgehändigt. Bei regelmäßigen wiederholten Verstößen kann eine Ordnungsmaßnahme gem. §60a SchulG MV ausgesprochen worden.

Bei Täuschungsversuchen in Leistungskontrollen oder Prüfungen unter Nutzung unerlaubter Hilfsmittel ist das Ansetzen einer Wiederholungsprüfung oder eine Sanktionsnote möglich. Beide Sanktionen sind durch die Lehrkraft sorgfältig zu prüfen.

 

Schulisch genutzte private Endgeräte (z. B. Tablets)

Geräte, die speziell für den schulischen Einsatz angeschafft wurden, dürfen nur für schulische Zwecke genutzt werden. Die Nutzung erfolgt nach Anweisung der Lehrkraft. In Prüfungen sind diese Geräte auszuschalten und sicher zu verwahren. Jede zweckentfremdete oder den schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrag beeinträchtigende oder störende Nutzung kann zu pädagogischen Maßnahmen oder disziplinarischen Konsequenzen führen.

  

Nutzung schulischer Endgeräte

Schulische Geräte (z. B. Tablets, Beamer, Smartboards, Monitore) dürfen ausschließlich zu schulischen Zwecken / zur Erreichung der Erziehungs- und Bildungsziele genutzt werden. Die private oder gewerbliche Nutzung dieser Geräte ist untersagt. Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden haften die Verursachenden. Schäden oder technische Probleme sind unverzüglich zu melden. Während der Nutzung der Geräte in den Räumen ist der Verzehr von Speisen und Getränken verboten.

 

Nutzung der schulischen digitalen Infrastruktur

Technische Veränderungen

Veränderungen an der Hardware, der Software oder am Netzwerk der Schule sind nicht gestattet. - Es ist untersagt, fremde Geräte oder Speichermedien (z. B. USB-Sticks) an schulische Computer oder Netzwerke anzuschließen. - Das unkontrollierte Laden oder Verschicken großer Dateien ist zu vermeiden.

 

Datenspeicherung

Nutzende sind selbst für die Sicherung ihrer Daten verantwortlich. Die Lehrkräfte und die Schulleitung sind berechtigt, ohne Vorliegen von Gründen Einsicht in die von Nutzenden gespeicherten Dateien zu nehmen. Das Personal der Schule ist berechtigt, unberechtigt gespeicherte Dateien zu löschen. Strafbare Inhalte können zur Anzeige gebracht werden.

 

Nutzung des schulischen WLAN

Das schulische WLAN darf nur für Erziehungs- und Bildungszwecke und schulische, bzw. schulorganisatorische Zwecke genutzt werden. Der Zugang kann durch technische Maßnahmen (z. B. Filter) eingeschränkt werden. Die Schule behält sich vor, bestimmte Seiten zu sperren und/oder den Zugang zeitlich zu begrenzen. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit schulischer Dienste besteht nicht.

 

Datenschutz und Datensicherheit

Die Schule darf im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht den Datenverkehr kontrollieren und protokollieren. Die gespeicherten Daten werden in der Regel nach 180 Tagen gelöscht, es sei denn, es liegt ein Missbrauchsverdacht vor. Stichprobenartige Überprüfungen sind erlaubt. Die geltende Datenschutzerklärung der Schule ist zu beachten.

 

Jugendschutz / Kinder- und Jugendmedienschutz

Verbotene Inhalte

Es ist untersagt, Inhalte aufzurufen, zu speichern oder zu verbreiten, die gegen geltende Gesetze oder schulische Grundwerte verstoßen. Hierzu zählen insbesondere: pornographische, extremistische, gewaltverherrlichende oder menschenverachtende Inhalte, diskriminierende oder beleidigende Darstellungen, Inhalte, die gegen das Urheberrecht, Datenschutzrecht oder Persönlichkeitsrechte verstoßen.

 

Maßnahmen bei unbeabsichtigtem Zugriff

Sollte der Zugriff auf solche Inhalte unbeabsichtigt erfolgen, ist der Vorgang sofort zu beenden und unverzüglich der zuständigen Lehrkraft oder Aufsichtsperson zu melden.

 

Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und JugendmedienschutzStaatsvertrags (JMStV)

Die Schule verpflichtet sich zur Einhaltung des JuSchG sowie des JMStV. Dies beinhaltet unter anderem die Sicherstellung altersangemessener Inhalte, den Einsatz technischer Schutzmaßnahmen und die altersgerechte Aufklärung über Gefahren im digitalen Raum.

 

Besondere Schutzpflichten der Schule

Die Schule schützt Schülerinnen und Schüler vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten durch geeignete pädagogische und technische Maßnahmen.

 

Verantwortung der Nutzerinnen und Nutzer

Die Nutzenden dürfen keine Inhalte verbreiten, die anderen schaden oder gegen Altersfreigaben verstoßen. Die Nutzung sozialer Medien erfolgt unter Beachtung der Altersgrenzen, der geltenden Gesetze und Verordnungen und der schulischen Regeln.

 

Maßnahmen bei Verstößen

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann die Schulleitung die Nutzung digitaler Geräte in der Schule und Dienste der Schule zeitlich befristet einschränken oder untersagen. Eine solche Maßnahme kann sich auf Einzelpersonen, Klassen, Jahrgänge oder die gesamte Schülerschaft beziehen, muss jedoch verhältnismäßig sein. Die Maßnahme ist in der Regel auf maximal einen Monat befristet, kann jedoch verlängert werden, wenn dies zur Wahrung des Schulfriedens

notwendig ist.

 

Schlussbestimmungen

 

Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der Schulordnung und tritt mit Bekanntgabe / zum 6. Oktober 2025 in Kraft. Zu Beginn jedes Schuljahres erfolgt eine verpflichtende Nutzerbelehrung, die im Klassenbuch dokumentiert wird. Verstöße gegen die Ordnung können schulrechtliche Maßnahmen, strafrechtliche Ermittlungen und Konsequenzen sowie zivilrechtliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.  Sollte ein Teil dieser Ordnung unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt gültig.