Satzung des Fördervereins „Richard- Wossidlo –Schule“ e.V.
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
§2 Zweck des Vereins
§ 3 Mittel und Vereinsvermögen
Mittel der Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Keine Person darf durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
§5 Erlöschen der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch:
a) Austritt
b) Ausschluss
c) Streichung
d) Auflösung einer juristischen Person oder
e) Tod.
2. Der Austritt ist bei einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Geschäftsjahres
möglich. Der Austritt ist schriftlich zu erklären.
3. Eine Mitgliedschaft kann ausgeschlossen werden, wenn es der Satzung des
Vereins wiederholt zuwidergehandelt hat.
Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit.
Dem Betroffenen ist die Möglichkeit der Stellungnahme zu gewähren.
Geleistete Beiträge werden nicht zurückgezahlt. Der Ausschluss wird dem Betroffenen
schriftlich mitgeteilt.
4 Die Streichung der Mitgliedschaft kann erfolgen, wenn das Mitglied mit einem Jahresbeitrag im Rückstand ist und diesen Rückstand auch nach schriftlicher Mahnung durch den Vorstand nicht innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung der Mahnung entrichtet.
Die Mahnung ist auch wirksam, wenn die Sendung als unzustellbar zurückkommt. Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt durch Beschluss des Vorstands, der dem betroffenen Mitglied nicht bekanntgemacht wird.
§ 6 Mitgliedsbeitrag
Mitgliedsbeiträge werden entsprechend der Mitgliedsbeitragsordnung erhoben.
§ 7 Organe
Die Organe des Vereins sind:
§ 8 Vorstand
1. Die Geschäfte des Vereins führt der Vorstand, der sich zusammensetzt aus
dem 1.Vorsitzenden
2. Vorsitzenden
Schatzmeister, Schriftführer und einem Beisitzer.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind je nach Verfügbarkeit einer der Vorsitzenden und der Schatzmeister. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.
Mit dem Ausscheiden aus dem Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitglieds.
Die Vorstandsmitglieder werden alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Das Ausscheiden eines Vorstandmitgliedes erfordert die Nachwahl für den Rest der Periode.
2. Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein, ist für die Tagesordnung
verantwortlich und bearbeitet die laufenden Aufgaben in Verantwortung
gegenüber der Mitgliederversammlung.
Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt ist.
§ 9 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Mitgliedern zusammen und ist das oberste Beschlussorgan des Vereins.
2. Sie tritt bei Bedarf:
a) mindestens einmal jährlich in den ersten zwei Monaten nach Beginn eines jeden Schuljahres,
b) bei Ausscheiden eines Mitgliedes des Vorstands binnen drei Monaten,
c) auf Antrag von mindestens1/3 der Mitglieder
zusammen zur vorschlagenden, beratenden, ordnenden und beschlussfassenden Arbeit im Sinne der im §2 genannten Aufgaben und Ziele.
3. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Ladungsfrist von zwei Wochen einzuberufen.
4. Die Mitgliederversammlung nimmt entgegen:
a) den Tätigkeitsbericht des Vorstands,
b) den Bericht des Schatzmeisters,
c) den Bericht der Kassenprüfer.
5. Sie beschließt über die Entlastung des Vorstands.
6. Die Mitgliederversammlung wählt
a) den Vorstand
b) zwei Kassenprüfer , die nicht dem Vorstand angehören dürfen.
7. Der Vorstand wird im Block gewählt. Anschließend trifft sich der Vorstand zur ersten konstituierenden Sitzung und beschließt die Vergabe der Funktionen im Vorstand. Diese gibt der Vorsitzende der Mitgliederversammlung bekannt.
8. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Beschlüsse, mit Ausnahme von Satzungsänderungen oder Auflösung des Vereins werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Auf Antrag von einem Anwesenden ist geheim abzustimmen. Für namentliche Abstimmung bedarf es einer ¼ Mehrheit
9. Zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins 8§ 41 BGB) ist eine ¾ Mehrheit erforderlich.
10. Zur Beschlussfassung über die Änderung der Vereinssatzung ist eine ¾ Mehrheit erforderlich. Soweit die Satzungsänderung die Zwecke des Vereins oder seine Vermögensverwendung betrifft, ist vor der Beschlussfassung die Einwilligung des Finanzamtes einzuholen.
Satzungsänderungen müssen dem Vereinsregister angezeigt werden.
Der Vorstand hat das Recht, etwaige redaktionelle Satzungsänderungen, die vom Vereinsregister des Amtsgerichts oder vom Finanzamt gewünscht werden, selbstständig, ohne erneute Befragung der Mitgliederversammlung vorzunehmen.
11. Der Schriftführer hat über den Verlauf der Mitgliederversammlung eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben ist.
§ 10 Kassenprüfung
Die Kassenprüfer prüfen am Ende des Geschäftsjahres die Bücher und die
Kasse des Vereins. Sie können in der Zwischenzeit unangekündigte
Zwischenprüfungen vornehmen.
Sie erstatten Bericht an den Vorstand und an die Mitgliederversammlung.
§ 11 Auflösung des Vereins
Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden.
Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen zuerst der Stadt Güstrow zu, die es unmittelbar und ausschließlich
für gemeinnützige Zwecke an der Regionale Schule „Richard Wossidlo“ der Stadt Güstrow
zu verwenden hat.
§ 12 Mangelnde Rechtsfähigkeit
Der Verein soll bis zu seiner Eintragung in das Vereinsregister oder, falls er
die Rechtsfähigkeit überhaupt nicht erreichen oder wieder verlieren sollte, als
nicht rechtsfähiger Verein bestehen. Der Vorstand ist in diesem Fall verpflichtet, in alle von
ihm namens des Vereins vorgenommenen Rechtsgeschäfte die Bestimmung
aufzunehmen, dass die Vereinsmitglieder für die daraus oder in dem jedweden
Zusammenhang damit stehenden Verbindlichkeiten nur mit dem Vereinsvermögen haften.
§ 13 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am………..in Kraft.
………………………. ………………… ……………………
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Schatzmeister
…………………………………….. ……………………………………
Schriftführer Beisitzer
Am 5.9.2019 fand an der „Richard Wossidlo Schule“ ein Sponsorenlauf statt. Um ging es 17 Uhr los. Jede Klasse hatte Obst mitgebracht und Schüler und Schülerinnen der Klassen 9b und 10a hatten ein Büffet daraus zubereitet, an dem sich jeder Läufer bedienen durfte. Aus den Klassen 5 bis 10 gab es insgesamt 158 Läufer ( von 343 Schülern ). Zuerst starteten die Schüler der 5.Klassen, jeder Schüler hatte 30 Minuten Zeit zum Laufen. Danach liefen die Schüler der 6. Klassen und anschließend begannen die Läufer der 7. bis 10. Klassen. Während die Klassen gelaufen sind, haben die Jungs der Klasse 9b Wasser, das der Förderverein sponsorte, ausgegeben. Den Wanderpokal als beste Klasse gewann die Klasse 6c, von der 81 Prozent der Schüler an den Start gingen. Auf den Plätzen folgten die Klassen 5b und 5a. Die ausdauernsten Läufer waren Tom Peters und Tom Schröder aus der Klasse 8a mit jeweils 43 Runden. Bei den Mädchen schafften aus der Klasse 7b Annabell Kropf und Kimberly Blumrich 35 Runden. Insgesamt wurden 1193,25 Euro eingenommen. Der Erlös vom Sponsorenlauf wird in einen Wasserspender und eine neue Sitzecke investiert. Der Sponsorenlauf endete gegen 18.10 Uhr. Wir danken allen Sponsoren, Läufern und fleißigen Helfern.
Aileen Pettke, Luca Kolodzy, Leonora Sulejmami und Emely Toni Klasse 9b/10b
Volleyballerinnen siegten beim Kreisfinale
Güstrow. Beim Auftakt der Wettbewerbe im Rahmen von „Jugend trainiert für Olympia“ setzten sich die Mädchen der Regionalen Schule „Richard Wossidlo“ in der Sport- und Kongresshalle gut in Szene. Im Kreisfinale am 20.November 2019 gelang ihnen der Sieg auf dem Kleinfeld (4 gg.4) in drei Sätzen (25:22, 25:14, 25:22) gegen die Regionale Schule Jördenstorf. Somit haben sich die Mädchen der Wettkampfklasse III (Jahrgang 2005-2008) für das Regionalfinale am 22.Januar 2020 in Sanitz qualifiziert. Nun heißt es, sich auf diesen Höhepunkt gut vorzubereiten, indem die Aufschläge, das Stellungsspiel und die Ballannahme vorrangig trainiert werden. Dafür wünschen wir Antonia Hergert, Jette Göhner, Nele Witt, Angelina Gast (alle 8a), Sarah Böhm und Sarah Lee Nehls (beide 9b) viel Erfolg.
Schulmeister im Dreikampf ermittelt
Beim diesjährigen Sportfest der Richard-Wossidlo-Schule konnten alle Schüler ihre Kräfte in den leichtathletischen Disziplinen Sprint, Weitsprung, Ballwurf bzw. Kugelstoß messen. Das Wetter war bis Mittag auf Seiten der Veranstalter. Die Klassenlehrer begleiteten ihre Schützlinge zu den Wettkampfstätten. Die Schüler der 10.Klassen fungierten unter Leitung ihrer Klassenleiter als Kampfrichter. Bei den Wettbewerben lieferten sich die Jungen und Mädchen spannende Entscheidungen. Insbesondere dem Sprint galt das Interesse der Teilnehmer. Im Weitsprung sorgte Justin Guhr für einen neuen Schulrekord. Lennard Zeitel zog im Sprint über 50 Meter mit der Zeit von 7,0 Sekunden nach. Im Kugelstoßen setzte Tom Peters ein Achtungszeichen mit einer Weite von 12,62 Metern. Bei dem Sportfest der 5.Klassen erkämpfte sich die 5a den Sieg im Zweifelderball-Turnier. Am Ende der Veranstaltung wurden die besten Dreikämpfer aller Klassenstufen unter dem Beifall ihrer Mitschüler mit einer Medaille prämiert:
Kl.5: Simon Kernicke (5c) Taleesa Schmiegelt (5c)
Kl.6: Lennard Zeitel (6b) Nele Schmidt (6b)
Kl.7: Tom Peters (7a) Emily-Lea Reinhold (7c)
Kl.8: Paul Bukowski (8b) Anne John (8a)
Kl.9 Justin Guhr (9a) Lea Koschinski (9a)
Allen Siegern und Platzierten einen herzlichen Glückwunsch! Die Siegerehrungen in den Einzeldisziplinen werden in der Aula durchgeführt
Ein großes Dankeschön geht an die Schüler der 10a/b, an Chantal Michallik und Florian Rosenow aus der 6d, die neben den Lehrern für einen reibungslosen Ablauf sorgten.
Die Schüler der beiden 8. Klassen der „Richard Wossidlo Schule“ Güstrow fuhren vom 2. April bis zum 4. April 2019 nach Berlin.
Wir haben uns um 8:30 Uhr am Bahnhof Güstrow getroffen, unser Zug fuhr um 8:54 Uhr los. Wir waren glücklich, weil keine Schule war und gespannt was uns erwartet. In
Berlin sind wir zuerst mit der S-Bahn zu unserem Hostel gefahren, wo wir übernachten wollten. Die Jungs aus einer Klasse hatten sich ein Zimmer zu teilen und bei den Mädchen waren sogar 3 Betten
übereinander, in denen wir schlafen sollten. Wir wollten viel erleben und so sind wir erstmal auf dem Alexanderplatz shoppen gewesen. Da waren viele Menschen und erschreckend massig
Polizisten.
Danach hatten wir eine Führung im „Deutschen Dom“. Dann waren wir auf dem Potsdamer Platz zur „Stadt Rally“. Die Gewinner waren: Paula, Lea, Soraya, Mimi,
Elisa und Lucy. Dabei haben wir einen Monster-Energie-Truck gesehen, der kostenlos massenweise Drinks verteilt hat. Danach brauchten wir erstmal eine Pause zum Entspannen, so viel laufen wir an
einen Schultag sonst nie. Zum Abendbrot bekam jeder Schüler Geld und konnte sich etwas Leckeres in den vielen Imbissbuden aussuchen.
Am 2. Tag in Berlin hatten wir zu Fuß eine Führung auf der Museumsinsel. Danach sind wir mit der S-Bahn zum Technikmuseum gefahren. Das war echt interessant. Dann
hatten wir Freizeit, bevor wir zum Dungeon gegangen sind. Der freie Fall dort war cool. Anschließend gingen wir zum Computerspielemuseum. Dort hatten wir eine Führung und danach freie Zeit, um
uns darin umzuschauen, es war leider nicht so interessant wie es klingt.
Danach sind wir gruppenweise zum Hostel zurückgekehrt. Abendbrot konnten wir uns wieder selbst kaufen. Besonders lustig war es für die Jungs, denn völlig unerwartet
stürzte ein Schüler rückwärts in den Abgrund. Wut und Schmerz kämpften in ihm.
Leider mussten wir am nächsten Tag schon nach Hause fahren, gern wären wir noch etwas länger in der Hauptstadt geblieben.
Uns hat die Fahrt viel Spaß gemacht. Darum möchten wir uns hier bei unseren Klassenleitern Frau Pliquett und Herrn Tieß für die tollen Tage bedanken.
Sarah Lee Nehls, Soraya Kratzki, Paul Bukowski und Jan Strelow (Klasse 8b).
Am 27.3.2019 fuhren die Klassen 6b, 6c und 6d mit ihren Klassenleiterinnen in den IGA-Park nach Rostock, um das Schifffahrtsmuseum zu erkunden. Für die 6b stand eine Schreibwerkstatt auf dem Programm. Die 6c bekam zuerst eine Führung durch das Schiff, was in früheren Jahren auch mal als Jugendherberge diente. Die Jungen und Mädchen der 6d wurden mit einem Spiel in die Zeit der Hanse versetzt und übten sich als Händler und Käufer von wichtigen Waren. Die Schüler erfuhren viel Wissenswertes um das 1956/57 auf der Warnowwerft erbaute Schiff, das 1967 aufgrund zu hoher Reparaturkosten außer Dienst gestellt und zum Schiffbaumuseum umfunktioniert wurde. Vor 16 Jahren hatte sich das Traditionsschiff vom Ufer losgerissen und ist seitdem fest am Boden verankert. Für die Mädchen und Jungen der Richard-Wossidlo-Schule gab es viel zu erkunden. Am tollsten fand die 6d das Becken mit den Booten, die man per Steuerung fahren lassen konnte.
Chantal und Moritz, Klasse 6d