Nutzungsordnung der Toilettenräume
Präambel
Die Toilettenräume unserer Schule sind ein wichtiger Ort für Hygiene und persönliche Bedürfnisse. Sie sind ein Gemeinschaftsbereich, der nur dann sauber und angenehm bleibt, wenn wir alle Verantwortung dafür übernehmen. Diese Nutzungsordnung dient dazu, sicherzustellen, dass die Toilettenräume funktionsfähig und jederzeit für alle nutzbar sind. Sie sind kein Aufenthaltsort für Treffen oder Pausen, sondern Orte, die wir mit Rücksicht und Sauberkeit behandeln.
Nutzungsordnung
1. Die Toiletten in der 2. Etage sind ausschließlich durch Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 – 10 zu nutzen, die in der 3. Etage ausschließlich durch Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 & 6
2. Die Toiletten sind keine Pausen- oder Treffpunkte. Es ist strengstens verboten, sich dort in Gruppen anzusammeln oder längere Zeit ohne notwendigen Grund aufzuhalten. Nach der Benutzung ist der Raum unverzüglich zu verlassen, um anderen Schülern die Nutzung zu ermöglichen.
3. Hygiene ist Pflicht: Jeder Nutzer hat für die Sauberkeit der von ihm benutzten Toilette und des Waschbereichs Sorge zu tragen. Händewaschen nach dem Toilettengang ist selbstverständlich.
4. Es herrscht ein absolutes Rauchverbot (inkl. E-Zigaretten/Vapes) in den Toilettenräumen und im gesamten Schulgebäude. Verstöße werden gemäß der Schulordnung geahndet.
5. Das Klettern auf den Trennwänden zwischen den Toiletten, den Waschbecken oder anderen Installationen ist aus Sicherheitsgründen verboten.
6. Die Sanitäranlagen sind pfleglich zu behandeln. Das Beschädigen oder Verunreinigen von Wänden, Türen, Spiegeln oder Sanitärobjekten (z.B. durch Graffiti oder Vandalismus) ist untersagt.
7. Abfälle (z.B. Papierhandtücher, Hygieneartikel) gehören ausschließlich in die dafür vorgesehenen Mülleimer und dürfen nicht in die Toiletten geworfen werden.
8. Wasser und Seife sind sparsam zu verwenden. Mutwilliges Verstopfen der Toiletten oder Missbrauch von Wasserhähnen ist untersagt.
Verstöße gegen diese Nutzungsordnung, insbesondere Vandalismus, Rauchen oder das mutwillige Verunreinigen der Räume, werden als schwerwiegende Verletzung der Schulordnung behandelt und führen zu entsprechenden disziplinarischen Maßnahmen.
Bei Sachbeschädigung behält sich die Schule bzw. der Schulträger vor, Strafanzeige zu erstatten und Schadensersatzforderungen zu stellen.